Kreisverbände

Die Kreisverbände erledigen die gewerkschaftliche Interessenvertretung von regionaler und fachlicher Bedeutung auf ihren Ebenen durch Verhandlungen mit Dienststellen, Behörden, Arbeitgebern und Organisationen ihres Bereiches.

Den Kreisverbänden obliegt insbesondere die individuelle Betreuung ihrer Mitglieder, die örtliche Öffentlichkeitsarbeit, die Mitgliederwerbung und die Fortbildung der Mitglieder des Kreisvorstandes.