Rechtsschutz

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (DPolG) führt über den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder durch. Rechtsschutz kann generell nur über die Landesgeschäftsstelle beantragt werden.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz wird den Mitgliedern der DPolG auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO) (PDF siehe unten) gewährt und gliedert sich in Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz. Hierzu unterhält der dbb vier Dienstleistungszentren verteilt über das Bundesgebiet. Dort wurden schon hunderttausende Verfahren für Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft und der weiteren Mitgliedsgewerkschaften des dbb geführt. Diese Leistungen stehen Ihnen als Mitglied kostenfrei zu Verfügung und werden über die Mitgliedsbeiträge finanziert. Bei uns entscheiden Fachanwälte über Ihr Verfahren und kein Beamter.

Beratungsrechtsschutz umfasst mündliche oder schriftliche Auskünfte und rechtliche Kurzeinschätzungen durch unser dbb Dienstleistungszentrum.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Die DPolG bietet exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung wird über unsere Landesgeschäftsstelle beantragt. Die Rechtsschutzdurchführung wird über das zuständige dbb Dienstleistungszentrum bewirkt. Der Rechtsschutz umfasst auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personalrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr. Ebenso wird in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Rechtsschutz gewährt insoweit ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz für seine Einzelmitgliederer ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, gemäß der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO). Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird in solchen Fällen versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitische Bestrebungen entgegen stehen.

Wann könnten Sie uns brauchen?!

Die DPolG betreibt jährlich hunderte Verfahrensrechtsschutzverfahren für ihre Mitglieder. Hier ein kurzer Auszug der Rechtsschutzfälle unserer Mitglieder, die auch Sie in der Zukunft betreffen können:

  • PMA XY erleidet einen Kreuzbandriss und der ärztliche Dienst stellt seine Polizeidiensttauglichkeit in Frage. Die Ernennung zum Beamten auf Probe ist gefährdet. Wir als DPolG beauftragen unsere Anwälte und schützen deinen Berufswunsch Polizei.
  • PKA`in Musterfrau hat einen Todesfall in der Familie. In tiefer Trauer verfällt sie in der Ausbildung in eine Depression und ist monatelang krankgeschrieben. Irgendwann überwindet sie ihre Trauer und ist nach fast 6 Monaten wieder vollkommen gesund. Der ärztliche Dienst möchte sie in Folge der langen Krankheit und der temporären Depression entlassen. Unser Verfahrensrechtsschutz und unsere Stiftung stehen ihr bei und lassen ihr die Unterstützung zukommen, die in solch einer Situation notwendig ist.
  • PK`in XY hat ihr Studium abgeschlossen und wird in einer zu niedrigen Erfahrungsstufe eingestuft. Sie hat bereits gearbeitet und hätte Anspruch auf eine höhere Einstufung. Die Anwälte der DPolG führen für sie das Widerspruchsverfahren und sorgen für eine sachliche Einstufung.
  • PM Mustermann übernimmt das Fahrzeug zum Dienstbeginn von Kollegen aus der Vorschicht. Am Ende der Schicht stellt der Fahrzeugverwalter einen tiefen Kratzer fest. PM Mustermann war dies nicht und auch seine 4 Kollegen vor ihm streiten den Schaden ab. Gegen alle Kollegen wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet wegen Verletzung der Dienstpflicht. Unsere Anwälte sorgen für den Schutz des Kollegen.
  • Der Beamte YX fährt mit seinem Streifenwagen und Sonderwegerechten zum Einsatzort. An einer Kreuzung kommt es zum Unfall. YX soll Schadenersatz bezahlen und ihm droht ein Strafverfahren und eine Schadensersatzklage (zu schnelle Einfahrt in die Kreuzung mit verletztem Unfallgegner). Wir als DPolG setzen uns für dich ein. Du wirst von Fachanwälten vertreten.
  • Eine Schadensregulierung erfolgt über unsere Gruppenhaftpflichtversicherung.

Sie haben schon ein Problem und möchten Rechtsschutz beantragen?

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Landesgeschäftsstelle auf. Sollte dies per Mail erfolgen, benötigen wir zwingend Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rücksprachen. Für Ihr Anliegen gilt die dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO) bzw. die Versicherungsbedingungen der Roland Rechtsschutzversicherung.

Nach Rücksprache mit unserer Landesgeschäftsstelle und unserem Rechtsschutzbeauftragten, wird die weitere Vorgehensweise abgesprochen. Für das Rechtsschutzanliegen benötigen wir einen Rechtsschutzantrag des DBB bzw. für die Roland Rechtsschutzversicherung mit den persönlichen Daten, eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung aus der Sicht des Mitglieds, sowie die Datenschutz-/ Folgeerklärung, sowie relevante Schriftstücke für das Verfahren.

Formulare / Dokumente bei Inanspruchnahme über den dbb

Inanspruchnahme über die Roland Versicherung

Vor der Antragstellung bitte mit unseren Rechtsschutzbeauftragten in Verbindung setzen (Email-Link).

Formulare / Dokumente für die Roland Rechtsschutzversicherung