19. Juni 2020

News

Das Land M-V schickt vorerst keine Polizei nach Berlin

Mit dem Schreiben vom 09.06.2020 haben wir als DPolG M-V unseren Minister für Inneres und Europa, Herrn Lorenz Caffier, bezüglich des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) Berlin angeschrieben und die Sorgen und Fragen unserer Kolleginnen und Kollegen bezüglich des Einsatzes der Landespolizei M-V im Bundesland Berlin gestellt. Es
sollte eindeutig geklärt werden, inwiefern die Landespolizei M-V vom LADG betroffen sein wird und was getan wird, um die eigenen Polizeikräfte vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen.
Gestrigen Medienberichten zufolge reagierte Herr Minister Caffier am 17.06.2020 mit einem Stopp der Polizei-Hilfseinsätze für Berlin. Die DPolG M-V begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung. Zeigt sie doch, dass unser Dienstherr seine Verantwortung in der Fürsorgepflicht ernst nimmt.
Der DPolG- Landesvorsitzende Ronald Müller: „Das LADG erleichtert durch seine Beweislastumkehr in der Folge auch Klagen gegen Polizistinnen und Polizisten. Durch diese
Festlegung ist jetzt vorerst gesichert, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nicht Gefahr laufen werden bei Einsätzen in Berlin juristische Nachteile zu erleiden.“
Die DPolG M-V wird auch weiterhin konstruktiv den Finger auf Probleme richten und sich für unsere Kolleginnen und Kollegen einsetzen.