21. Januar 2021

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Die DPolG M-V wendet sich an den Minister für Inneres und Europa für weitere Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Durch den Beschluss der Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, wurde der seit dem 16.12.2020 bestehende Lockdown weiter verlängert. Nach wie vor sind alle Anstrengungen in den Betrieben, den Behörden und dem gesamten öffentlichen Leben so auszurichten, dass eine größtmögliche Kontaktreduzierung zwischen den Menschen erzielt und die Unterbrechung der Infektionsketten erreicht wird. Diese Anforderung besteht genauso für die Behörden des Landes M-V.

Vor diesem Hintergrund wandte sich der Landesvorstand der DPolG M-V nach seiner Beratung am 16.01.2021 in einem Schreiben an den Minister für Inneres und Europa, Herrn Renz.

„Neben der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit des Landes und einer bestmöglichen Strafverfolgung muss der Gesundheitsschutz alle Mitarbeiter*innen durch eine weitreichende Kontaktreduzierung und damit die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Landespolizei jetzt höchste Priorität genießen“, so unser Landesvorsitzender Ronald Müller.

„Das Homeoffice und die Telearbeit sind in einigen Bereichen der Landespolizei, insbesondere in der Bereitschaftspolizei, nur sehr begrenzt möglich. Für die Einsatzdienststellen, in denen diese Möglichkeiten nicht oder kaum bestehen, haben wir einen konkreten dienstrechtlichen Vorschlag unterbreitet. Wenn alle Überstunden und der Resturlaub aus den Vorjahren aufgebraucht sind, kann mit dem Instrument der häuslichen Bereitschaft die geforderte Kontaktreduzierung erreicht und der Präsenzdienst reduziert werden. Das Entstehen einer unbilligen Härte auf dem Arbeitszeitkonto wird dadurch ebenfalls verhindert.“

Der maximale zeitliche Umfang dieser Bereitschaft soll sich lt. des Vorschlags der DPolG M-V an der regulären wöchentlichen Arbeitszeit orientieren und ist mit den unverzichtbaren Einsatzstunden zu verrechnen.

 

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