Die DPolG M-V rät allen „außerpolizeilichen Experten“ erst einmal zur Zurückhaltung in der Bewertung des Einsatzes. Der Sachverhalt wird aktuell durch die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) in aller Gründlichkeit und vor allem ohne jegliche Vorverurteilung untersucht.
Niemand möchte Teil eines solchen Einsatzszenarios sein, und so gilt es in erster Linie sachlich zu bleiben und die Beteiligten in der Aufarbeitung zu unterstützen.
Landesvorsitzender Ronald Müller äußert sich wie folgt zum Sachverhalt:
„Die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen hatten eine hochgefährliche und vor allem lebensbedrohliche Einsatzlage zu bewältigen. Diese haben sie am Ende mit dem einzigen Einsatzmittel lösen müssen, mit dem die Polizisten/-innen in M-V durch das Land für solche Lagen ausgerüstet worden sind. Und das ist in M-V die Schusswaffe. Diese Entscheidung ist den Einsatzkräften (nach den derzeit vorliegenden Informationen) durch das Tatverhalten des Angreifers aufgezwungen worden. Es gab für die Kolleginnen und Kollegen somit keine Alternative.“
Anders als in anderen Bundesländern verzichtet Mecklenburg-Vorpommern bewusst darauf, die Streifenbesatzungen der Polizei mit dem nichttödlichen Einsatzmittel, dem Distanz-Elektro-Impuls-Gerät (DEIG), auszurüsten. Die DPolG M-V hat die langjährige Forderung nach einem solchen Einsatzmittel für den polizeilichen Streifendienst wiederholt, letztmalig am 9. Februar 2023, an Innenminister Christian Pegel und an den Abteilungsleiter Polizei, Berthold Witting, kommuniziert.
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte auf seiner Sitzung am 29.01.2023 die Einführung des DEIG für Streifenfahrzeuge der Polizei abgelehnt.