26. Januar 2021

DPolG M-V als Sachverständige im Innen- und im Finanzausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern

Am 14.01.2021 tagten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern der Innen- und der Finanzausschuss. Zu beiden Sitzungen war die DPolG M-V als Sachverständige eingeladen worden.

Unsere Gewerkschaft wurde diesmal  von unserem Mitglied des Landeshauptvorstandes Björn Ritzmann  per Videokonferenz vertreten.

Neben der gewerkschaftlichen Betrachtung der in Rede stehenden  Gesetzesentwürfe  wurde auch  die langjährige DPolG-Forderung nach der (Wieder-) Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage an das  Parlament gerichtet.

„Die Polizeizulage, als fester Gehaltsbestandteil für Vollzugskräfte, muss unter Einbeziehung heutiger Versorgungsempfänger wieder ruhegehaltsfähig werden, um den langfristigen Belastungen im Vollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen.“    

Zu der eingeführten Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte brachte Björn Ritzmann die Auffassung der DPolG M-V mit den Worten „Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte hat ihren Mehrwert verfehlt! Es gibt KEINE bekannten Fällen, in denen ein Vorwurf gegen Einsatzkräfte nicht aufgeklärt werden konnte, weil es an einer Kennzeichnung fehlte. Und noch weniger Fälle gab es, in denen die Kennzeichnung ein entscheidendes Aufklärungselement darstellte!"

Nach Auffassung der DPolG dient diese Kennzeichnungspflicht lediglich der Verunsicherung und der Handlungshemmung von Polizist*innen und verunglimpft die Beamtinnen und Beamten als potentielle Straftäter.