01. Oktober 2020

DPolG M-V widmet sich der Landesdisziplinarstatistik

Die am 22.09.2020 durch den Minister für Inneres und Europa, Herrn Caffier, öffentlich präsentierten Landesdisziplinarstatistik der Landespolizei wird der Landeshauptvorstand der DPolG M-V auf seiner nächsten Sitzung im Oktober 2020 thematisieren.

Der DPolG-Landesvorsitzende Ronald Müller: „Die Polizistinnen und Polizisten stehen in einem besonderen verantwortungsvollen Dienstverhältnis mit entsprechenden Beamtenpflichten. Dessen sind sich die Polizist*Innen in Mecklenburg-Vorpommern durchaus bewusst. Nicht nur aus dieser besonderen Verpflichtung heraus leisten sie einen hervorragenden Dienst für die Menschen in diesem Land und in ganz Deutschland. Bei den 115 aufgeführten Disziplinarverfahren, die mit Stand August 2020 abgeschlossen wurden, gehört auch die Feststellung dazu, dass etwa die Hälfte dieser Verfahren eingestellt wurden.

Somit war die Hälfte der betroffenen Kolleginnen und Kollegen unschuldig den, mit so einem Verfahren verbundenen, beamtenrechtlichen Einschränkungen ausgesetzt.

Daher wird die DPolG M-V diese Unterlagen intensiv auswerten. Natürlich sind Dienstvergehen nicht zu tolerieren und müssen disziplinarrechtlich geahndet werden. Die durchaus berechtigte Null-Toleranz gegen Dienstvergehen darf nicht dazu führen, dass Angst und die Förderung von Denunziantentum zu einem Führungsinstrument in der Landespolizei M-V werden.“

 

Ob diese Gefahr für die Landespolizei tatsächlich besteht, wird der Landeshauptvorstand auf seiner nächsten Sitzung betrachten.