im öffentlichen Dienst und über die geplante Umsetzung der Urteile zu der amtsangemessenen Alimentation im Besoldungsgesetz
Aktuell gehen bei der DPolG M-V vermehrt Anfragen zu den anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ein. Die DPolG M-V möchte heute auf die derzeit häufigsten Fragestellungen eingehen:
1. Die am 22. April 2023 getroffene Tarifvereinbarung für den öffentlichen Dienst gilt ausschließlich für die Beschäftigten in Bundesbehörden und in den Kommunen.
2. Die Tarifverhandlungen zum TVöD der Länder werden ab November 2023 mit Beteiligung der dbb- tarifunion geführt. Nur dieser dabei erzielte Tarifabschluss wird für die Beschäftigten in der Landesverwaltung von M-V gelten. Die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Landesbeamten erfolgt dann in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsanpassungsgesetz.
3. Vor dem Hintergrund der Urteile des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation hat die Landesregierung von M-V eine Ressortanhörungen und Verbandsbeteiligung angekündigt. Eine ggf. erforderliche Anpassung in die verfassungsmäßige Ausgestaltung der Besoldung in M-V ist rückwirkend zum 01.10.2023 beabsichtigt. Die DPolG ist durch den dbb m-v informiert worden, dass entsprechende Verhandlungsgespräche im September beginnen werden. Falls es nach der dann vom Landtag beschlossenen Entscheidung dennoch Grund für Widersprüche gegen die dann angepasste Besoldung geben sollte, wird der dbb m-v seinen Mitgliedsgewerkschaften bei einer Widerspruchsformulierung behilflich sein, damit diese Ansprüche haushaltsnahe geltend gemacht werden können.
In der jetzigen Verhandlungsphase sieht die DPolG M-V das Versenden von Widersprüchen an das Finanzministerium als obsolet und den Besoldungsdialog erschwerend an.