20. Dezember 2023

News

Amtsangemessene Alimentation (2)

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteiles zum Abstandsgebot empfiehlt die DPolG M-V aktuell ihren Mitgliedern:

     

    Wer jetzt einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen möchte, muss diesen bis zum 31.12.2023 als Antrag an das Landesamt für Finanzen gestellt haben. Dieser Antrag verhindert eine mögliche Verjährung von ggf. vorhandenen Ansprüchen. 
    Entsprechende Musteranträge wurden durch den dbb m-v erstellt. Diese können seit dem 15.12.2023 die DPolG-Mitglieder bei ihren zuständigen DPolG-Kreisvorständen erhalten.

    Aus der Pressemitteilung vom 19.12.20203 des FM  M-V:

    „Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den Beamtenbereich besteht in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen kein ausreichender Lohnabstand zum Bürgergeld. Deswegen hat die Landesregierung jetzt gehandelt und das Besoldungsstrukturgesetz, das den Abstand herstellt, am Dienstag, den 19. Dezember 2023, im Kabinett beschlossen. Im nächsten Schritt wird es dem Landtag zugeteilt. Im Vorfeld fand ein intensiver Austausch mit den Gewerkschaften und dem Richterbund statt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und sieht folgende Schwerpunkte vor: 

    • Die Eingangsbesoldung wird für Nachwuchskräfte attraktiver. Hierfür werden die Beträge in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und der jeweils dritten Stufe um 1 Prozent angehoben.

    • Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern werden ebenfalls Verbesserungen geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung des Familienzuschlags um ca. 50 Euro je Kind. Zusätzlich soll mit dem Weihnachtsgeld für jedes Kind ein Sonderbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt werden.

    Finanzminister Dr. Heiko Geue fasst die Beweggründe für die Entscheidungen des Besoldungsstrukturgesetz zusammen: „Ein ausreichender Lohnabstand ist Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Deswegen erhöhen wir Zuschläge und machen die Eingangsbesoldung attraktiver. Und all diejenigen, die sich noch in der niedrigsten Besoldungsstufe befinden, sollen von A4 nach A5 befördert werden. Das macht den Abstand noch einmal größer. Darüber freue ich mich.“

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