Landeshauptvorstand

Dem Landeshauptvorstand obliegt:

 a) die Überwachung und Durchführung der Beschlüsse des Landeskongresses

 b) Genehmigung des Haushaltsplanes

 c) Verwaltung und Anlage des Vermögens

 d) Einsetzen von Ausschüssen, Arbeitskreisen und Kommissionen

 e) Nachwahl für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Landesvorstandes, der Beisitzer des Landeshauptvorstandes und der Rechnungsprüfer

 f) Erlass und Änderung der Rechtsschutzordnung

 g) Erlass von Richtlinien für die Arbeit der Jungen Polizei, der Frauenvertretung und der Tarifvertretung

 h) Festlegung und Änderung der Mitgliedsbeiträge

 i) Festlegung der Zuwendungen an die Kreisverbände, Einstellung, Entlassung und Festlegung der Bruttovergütungen hauptamtlicher Angestellter, in Eilfällen entscheidet der Landesvorstand, der den Landeshauptvorstand davon unverzüglich unterrichten muss

 j) Entgegennahme des Prüfberichts der Rechnungsprüfer

 k) Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Landeskongresses

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