Landeshauptvorstand
Das höchste Gremium zwischen den Landeskongressen
Der Landeshauptvorstand übernimmt wichtige organisatorische und strategische Aufgaben. Er sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Landeskongresses umgesetzt werden und trifft grundlegende Entscheidungen für die Arbeit der DPolG Mecklenburg-Vorpommern. Zum Landeshauptvorstand gehören neben unseren Kreisvorsitzenden auch die Beauftragten für den Tarifbereich, die Senioren, die Junge Polizei sowie für die Frauen.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Überwachung und Durchführung der Beschlüsse des Landeskongresses
Genehmigung des Haushaltsplanes
Verwaltung und Anlage des Vermögens
Einsetzen von Ausschüssen, Arbeitskreisen und Kommissionen
Nachwahl vorzeitig ausgeschiedener Mitglieder des Landesvorstandes, der Beisitzer des Landeshauptvorstandes sowie der Rechnungsprüfer
Erlass und Änderung der Rechtsschutzordnung
Erlass von Richtlinien für die Arbeit der Jungen Polizei, der Frauenvertretung und der Tarifvertretung
Festlegung und Änderung der Mitgliedsbeiträge
Festlegung der Zuwendungen an die Kreisverbände sowie Einstellung, Entlassung und Festlegung der Bruttovergütungen hauptamtlicher Angestellter. In Eilfällen entscheidet der Landesvorstand, der den Landeshauptvorstand hierüber unverzüglich unterrichten muss.
Entgegennahme des Prüfberichts der Rechnungsprüfer
Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Landeskongresses