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Amtsangemessene Alimentation
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten langfristig und sinnhaft positive Ergebnisse für alle unsere Mitglieder erreichen.
Hierfür ist es auch notwendig abzuwägen wann und vor allem in welchem Umfang wir zu Maßnahmen für und durch unsere Mitglieder aufrufen. Konkret geht es aktuell darum wann es sinnvoll und geboten ist einen Antrag auf „Amtsangemessenheit der Alimentation (Besoldung)“ zu stellen.
Am 14.12.2023 wurde unser Finanzminister Herr Heiko Geue im Rahmen der Landtagssitzung von der Grünen-Abgeordneten Frau Constanze Oehlrich dazu befragt, ob die Kabinettsbefassung zum Besoldungsstrukturanpassungsgesetz am
19.12.2023
erfolgen wird. Durch Herrn Geue erfolgte keine Bestätigung. Es erfolgte jedoch auch keine konkrete Ablehnung.
In Abwägung der Gesamtumstände und dem bisher laufenden Prozess, ist der dbb m-v zu dem Entschluss gekommen noch bis zum kommenden Dienstag, den 19.12.2023, abzuwarten. Diesem Entschluss schließen wir uns als DPolG M-V an.
In gemeinsamer Absprache zwischen der DPolG M-V und dem dbb m-v werden für den Fall, dass der Gesetzentwurf nicht am 19.12.2023 behandelt wird, durch den dbb m-v entsprechende Musteranträge bereitgestellt. Wir werden diese über unsere Kreisverbände zur Verfügung stellen, damit sie eigenständig von den Mitgliedern ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden können.