11. November 2021

News

Die DPolG M-V zum Komplex der Inneren Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der LINKE

Die DPolG M-V hat mit großem Interesse die Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und Linke verfolgt und das Ergebnis zur Kenntnis genommen. Das an der schon zwischen CDU und SPD in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Zielstärke von 6.200 Polizeibeamten weiterhin festgehalten wird, begrüßt die DPolG M-V ausdrücklich. Ebenso die Willensbekundung der Vertragspartner, die begonnene kontinuierliche Modernisierung und Erneuerung der Landespolizei fortzusetzen. Jetzt jedoch noch einen Sonderbeauftragten „für die Aufarbeitung vergangenen und bestehenden Fehlverhaltens“ zu einzurichten erzeugt den Beigeschmack eines Generalverdachtes und eines Misstrauens gegen die Polizisten-/innen unseres Landes.

„Für die straf- und beamtenrechtliche Aufarbeitung von Fehlverhalten gibt es schon gut funktionierende Stellen“, so der DPolG-Landesvorsitzende Ronald Müller.

Leider wurden wesentliche Instrumente, die zum Erreichen der vereinbarten Ziele zeitgemäß und mittlerweile notwendig sind, sowie die überfälligen Zeichen der Wertschätzung und Motivation nicht vereinbart. Dazu gehören u.a. die von der DPolG an alle Parteien wiederholt herangetragenen Forderungen:

1.    Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage,

2.    die vollumfängliche Inkraftsetzung des §17a ff.  der Erschwerniszulagenverordnung (Bund) und

3.    die Forderung nach modernen Laufbahnverlaufsmodellen unter Verzicht auf eine Planstellenobergrenze in den Landesbehörden.

Mindestens das Erreichen des End-Amtes innerhalb der Laufbahngruppe muss für alle Polizisten/-innen bis zur Pensionierung endlich möglich sein und das ist bei der Laufbahngruppe 1.2 die A9Z / A10! Um die Zielstärken und die gewünschte Qualität zu erreichen, muss die Landespolizei zukünftig bedeutend attraktiver für mögliche Bewerber-/innen werden. Gerne steht die DPolG der Landesregierung hierfür beratend zu Verfügung.

 

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