29. März 2026

DPolG News

DPolG M-V kritisiert Vorschlag zur Streichung des Bekleidungsgeldes

für die Kriminalistinnen und Kriminalisten in der Landespolizei M-V

(Bezugnehmend auf die NDR-Information vom 24.03.2026)

 

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Mecklenburg-Vorpommern (DPolG M-V) übt deutliche Kritik an der Empfehlung des Landesrechnungshofes, das Bekleidungsgeld für Kräfte der Kriminalpolizei zu streichen. Der Landesvorsitzende der DPolG M-V, Ronald Müller, erklärt dazu: „Der Sparkurs der Landesregierung darf nicht auf dem Rücken der Polizeibeschäftigten ausgetragen werden. Was hier als verzichtbare Ausgabe dargestellt wird, ist in der Praxis für viele Kolleginnen und Kollegen im Außendienst unverzichtbar.“

Nach Darstellung der Deutschen Polizeigewerkschaft Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies insbesondere Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei sowie andere Kräfte im Außendienst. Diese müssten ihre Einsatzkleidung – anders als uniformierte Kolleginnen und Kollegen – selbst beschaffen und zukünftig vollumfänglich eigenfinanzieren.

 „Wer von Ermittlerinnen und Ermittlern verlangt, ihre dienstlich notwendige Kleidung aus eigener Tasche zu bezahlen, verkennt die Realität polizeilicher Arbeit“, so Müller. 

Zugleich warnt die DPolG M-V vor falschen Einsparsignalen:
„Wer an der Ausstattung der Polizei spart, stellt am Ende auch den Stellenwert von Sicherheit infrage.“

Die DPolG M-V spricht sich dafür aus, Einsparpotenziale differenziert zu prüfen – jedoch nicht zulasten der Einsatzfähigkeit der Polizei.

„Sparen ist sicher notwendig – aber nicht dort, wo es die tägliche Arbeit und Sicherheit unmittelbar beeinträchtigt“, betonte Ronald Müller abschließend.

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