21. Oktober 2020

News

DPolG M-V stellt sich gegen eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes

Auf der Landeshauptvorstandssitzung im Oktober hat sich die DPolG Mecklenburg-Vorpommern mit der kürzlich veröffentlichten Disziplinarstatistik für die Landespolizei und den damit verbundenen Aussagen des Innenministers Lorenz Caffier auseinandergesetzt. Die DPolG Mecklenburg-Vorpommern stellt sich deutlich gegen den vom Innenminister formulierten Vorstoß für eine beschleunigte Entfernung von Polizeibeamt*Innen aus dem Dienstverhältnis per Verwaltungsakt ohne Richterspruch.

Dazu Ronald Müller: „In diesem Ansatz steckt die Gefahr des inflationären Einsatzes des Disziplinarverfahrens, das von Beginn an mit erheblichen Nachteilen für die Beamtin oder den Beamten verbunden ist, ohne dass die Vorwürfe im Vorfeld eingehend geprüft werden. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen in Zeiten steigender Angriffe und Diffamierungen jedoch einen Dienstherrn, der zu ihnen steht.“

Die DPolG M-V wird den Verlauf der geplanten Gesetzesänderung beobachten und sich im Rahmen der gewerkschaftlichen Möglichkeiten gegen eine Umsetzung stark machen.

Wir raten allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die dem Anfangsverdacht eines Disziplinarverfahrens ausgesetzt sind:

- Zieht bei dienstlichen Gesprächen mit Vorgesetzten immer eine Person eures Vertrauens, des Personalrates oder einen Rechtsbeistand hinzu!

- Nutzt im Falle eines Falles den Rechtschutz der DPolG M-V und kontaktiert euren Rechtschutzbeauftragten Karsten Meyer!

- Geht den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens und unterschreibt keine einstweilige Einstellung des Verfahrens!

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