08. Februar 2021

News

Erfolgreiches gemeinsames Engagement des dbb m-v und der DPolG M-V

Die Deutsche Polizeigewerkschaft M-V und ihr Dachverband, der Deutsche Beamtenbund, haben sich seit dem Bekanntwerden der, durch das Ministerium für Inneres und Europa geplanten, Änderungen im Landesdisziplinargesetz von M-V auf allen gewerkschaftlichen Wegen gegen die Pläne eingesetzt. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass zukünftig eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme per Verwaltungsakt möglich sein sollte. Nach Auffassung des dbb und der DPolG darf es diese, die härteste der möglichen Disziplinarstrafen, erst nach Feststellung der Schuld im Zuge eines förmlichen Disziplinarverfahrens durch ein formelles Urteil geben. Dieses Erfordernis gebietet sich schon aus den weitreichenden sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen.

Wie wir am 03.02.2021 aus den Medien erfahren konnten, hatte das gemeinsame Wirken und die Argumentationen, letztmalig am 01.02.2021 im Spitzengespräch mit dem Innenminister Herrn Torsten Renz, offenbar Erfolg. Das Innenministerium wird keine Änderung des Landesdisziplinargesetzes mehr auf den Weg bringen.

„Jedes Abweichen von diesem Grundsatz hätte eine Abkehr vom Rechtsgrundsatz: keine Strafe ohne Schuld geführt.“, so der DPolG-Landesvorsitzende Ronald Müller.

Hier zeigt sich wieder einmal, wie wichtig Gewerkschaftsarbeit ist und dass sich Engagement lohnt - für uns alle.

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