27. November 2025

DPolG News

Mitgliederinformation zum weiteren Umgang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur amtsangemessenen Besoldung der Beamten

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Klageverfahren des dbb (davon sechs aus M-V) festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in den Jahren 2018 bis 2022 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig war. Die DPolG M-V ist mit unserem Dachverband dbb in enger Abstimmung und Zusammenarbeit in dieser Besoldungsfrage.

    Anfang Dezember 2025 wird der dbb m-v das Urteil und dessen Umsetzung im Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Finanzministerium sowie in einer Anhörung im Landtag erörtern. Danach entscheidet der dbb M-V, ob wir für unsere Mitglieder für das Kalenderjahr 2025 zu Widersprüchen aufrufen.

    Eigentlich ist mit dem letzten Besoldungsanpassungsgesetz die Verpflichtung zur haushaltsnahen Geltendmachung gestrichen worden. Bisher hat der Minister aber erklärt, dass die Rückzahlung für alle erfolgen soll, auch für jene, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ob er sein Versprechen im Ländervergleich hält, bleibt abzuwarten – denn bisher wollen viele Länder nur an diejenigen auszahlen, die widersprochen haben.

    Es bleibt also ein aktives gewerkschaftliches Feld, und die DPolG M-V steht gemeinsam mit dem dbb M-V entschlossen an Eurer Seite – für Transparenz, Gerechtigkeit und faire Besoldung.

     

    Ronald Müller

    Landesvorsitzender

    DPolG Mecklenburg-Vorpommern

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