17. Dezember 2018

DPolG M-V begrüßt die Entscheidung des sächsischen Landtages:

Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird wieder eingeführt

Der sächsische Landtag hat am 14.12.2018 beschlossen, dass für die Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt wird. DPolG- Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Damit wird endlich wieder ein Stück Gerechtigkeit hergestellt und unseren Kolleginnen und Kollegen in Sachsen wird wenigstens ansatzweise etwas zurückgegeben, was ihnen seinerzeit durch das Versorgungsreformgesetz genommen wurde.“

Mit der (Wieder-)Einführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage werden die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes, die bis in den Pensionszeitraum nachwirken, angemessen gewürdigt.

Auch die DPolG M-V begrüßt diese Entscheidung des sächsischen Landtages. Der Landesvorsitzende der DPolG M-V Ronald Müller:

„Die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für die Kolleginnen und Kollegen im Bundesland Sachsen ist absolut zu begrüßen.

Dass der Polizeidienst mit seinen besonderen Belastungen bis in den Ruhestand nachwirkt, bestreitet mittlerweile niemand mehr. Die DPolG M-V wird deshalb auch in Zukunft solange den Finger auf dieses Problem legen, bis auch für Mecklenburg-Vorpommern die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt wird. Was in Sachsen für die Polizistinnen und Polizisten möglich ist, dass muss auch in Mecklenburg Vorpommern erreichbar sein.“

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